Tagesordnungspunkt 7: Satzungsänderung
Der §2, Absatz 2 der Satzung vom 29.01.2024 soll wie folgt verändert werden:
§2 (2) Satzung vom 29.01.2024:
(2) Der Zweck des Vereins ist die traditionelle Brauchtumspflege, insbesondere die Aufrechterhaltung der örtlichen Tradition, die Heimatpflege, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung der internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Diese Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Sammlung, Archivierung und Veröffentlichung historischer Fotografien und Dokumenten der Ortsgeschichte, vorwiegend in Zusammenhang mit der örtlichen Kirchweih. Ferner soll der Erhalt und die Weitergabe örtlicher Traditionen und traditionellen Handlungen für künftige Generationen gesichert werden. Gleichzeitig sollen insbesondere auch Menschen mit diversem kulturellen Hintergrund aktiv integriert werden und in der Veröffentlichung historischer Materialien die allgemeine Brauchtumspflege bereichern.
§2 (2) Satzung vom 11.03.2026:
(2) Der Zweck des Vereins ist die traditionelle Brauchtumspflege, insbesondere die Aufrechterhaltung der örtlichen Tradition, und die Heimatpflege.
Diese Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Sammlung, Archivierung und Veröffentlichung historischer Fotografien und Dokumenten der Ortsgeschichte, vorwiegend in Zusammenhang mit der örtlichen Kirchweih. Die aktive Weitergabe dieses lokalen Wissens sowie Sprache wird durch unterschiedliche Formate umgesetzt. Ferner soll der Erhalt und die Weitergabe örtlicher Traditionen und traditionellen Handlungen für künftige Generationen gesichert werden.
Begründung:
Die Gemeinnützigkeit und damit einhergehende steuerliche Rechte werden jährlich geprüft, indem das Finanzamt die in der Satzung unter „Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins“ festgeschriebenen Zwecke mit dem Jahresbericht der Mitgliederversammlung abgleicht. Die genannten Zwecke sind dabei rechtlich definiert und werden durch bestimmte Parameter gemessen (z.B. welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sie umzusetzen). Bisher hat der Kerbverein Eppertshausen e.V. die traditionelle Brauchtumspflege, die Heimatpflege, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung der internationaler Gesinnung als vier Zwecke geführt. Da die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung der internationaler Gesinnung zwar für den Kerbverein nach wie vor sehr wichtig sind, jedoch in der aktuellen Vereinsstruktur und -angebot eher schwierig abzubilden sowie nachzuweisen ist, möchte der Kerbverein an dieser Stelle die Struktur verschlanken und sich damit stärker auf die beiden Zwecke der traditionelle Brauchtumspflege und der Heimatpflege fokussieren. Zur Erfüllung der Gemeinnützigkeit sind diese ebenfalls ausreichend.
Gez. Valerie Kramer i.A. des Kerbvereins
